Die Enteignung von Grundstücken in der DDR.
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1987
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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
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IRB: Z 952
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Zusammenfassung
Die förmliche Enteignung von Grundstücken gegen Entschädigung war in der DDR bislang vor allem im Aufbaugesetz von 1950, dem "Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin" sowie weiteren Einzelbestimmungen geregelt. Zusammen mit später erlassenen Durchführungsbestimmungen diente es insbesondere der Beseitigung von Kriegsschäden an Wohnungen und Gebäuden sowie der Stadtsanierung und der Beschaffung von Bauland insbesondere auch für den Eigenheimbau. (-z-)
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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 49(1987), Nr.2, S.104-111, Lit.