Das Generalgouvernement Niederrhein.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 008/000 144 548

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DI
RE

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Abstract

Die Arbeit befasst sich mit dem Übergang von der französischen zur preußischen Verwaltung auf linksrheinischem Gebiet im Zeitraum März bis Juni 1814. Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-18.10.1813) wurden in den besetzten Gebieten Generalgouvernements gebildet. Die Einrichtung des hier betrachteten Generalgouvernements wurde am 12. Januar 1814 in Basel beschlossen. Es wurde von Preußen bis zum 15. Juni 1814 für gemeinsame Rechnung der verbündeten Mächte (Preußen, Österreich, Russland, Großbritannien und Schweden) verwaltet. Generalgouverneur war Johann August Sack, ein Beamter aus Steins Schule. Die vorgegebenen elementaren Verwaltungsziele waren: Aufrechterhaltung von Ordnung, Beschaffung von Geldmitteln und die Versorgung der alliierten Heere. Diese Ziele standen unter der weiteren Vorgabe, den Geist der Einwohner für die "große Sache aller Staaten" zu gewinnen und ihnen mit der Aussicht auf eine "bessere Zukunft die Opfer des Augenblicks erträglich" zu machen. Ob diese Ziele erreicht wurden, wird anhand der einzelnen Verwaltungszweige, Kommunalverwaltung, Justiz, Polizeiwesen, Forstverwaltung und Finanzverwaltung u.a. dargestellt. Dabei werden im Wesentlichen Materialien und Aktenunterlagen aus der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts ausgewertet. Als Ergebnis ist eine den Verhältnissen angepasste Verwaltung festzustellen, die von den Einwohnern akzeptiert werden konnte.

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192 S.

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Rechtshistorische Reihe; 444