Verbrennung ist obligatorisch. Gebrauchte Gefahrgutbehälter verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.

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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551

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Abstract

Bei der Entsorgungskette von Kunststoffverpackungen, in denen gefährliche Stoffe transportiert wurden, ergeben sich aufgrund deren Unverwüstlichkeit zwei Herausforderungen: Sowohl der Gefahrstoff, der sich möglicherweise als Reststoff noch in der Verpackung befindet, als auch das Plastik selbst, dürfen nach der Entsorgung nicht die Umwelt belasten. Als einzige Option bleibt in der Regel nur die Verbrennung. Verpackungen mit geringem Gefahrenpotenzial können allerdings neutralisiert, gespült und so einer stofflichen Verwertung in einer Recyclinganlage zugeführt werden.

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Entsorga

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Nr. 2

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S. 27

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