Gewässer und Gewässerbenutzung. Eine Untersuchung wasserrechtlicher Grundbegriffe, insbesondere der Versuch einer Abgrenzung der Gewässerbenutzung von anderen Gewässereinwirkungen dem Wasserhaushaltsgesetz und der neuen Landeswassergesetze.

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SEBI: 75/1227

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Zusammenfassung

Der Rechtsbegriff Gewässer wird wesentlich bestimmt durch die spezifisch nutzungsrechtliche Komponente des neuen öffentlich-rechtlichen Wasserrechts. Die Wassergesetze der Länder enthalten neben dem Wassernutzungsrecht im einzelnen Sinne ein besonderes wasserrechtliches Ordnungsrecht. Die unerläßliche Trennung beider Rechtsbereiche erfordert neben einer Auslegung der geschriebenen Nutzungsregelung auch eine Analyse des Benutzungsbegriffs. Die echte Benutzung setzt grundsätzlich eine unmittelbare Gewässereinwirkung voraus. Ein wirksamer Schutz des Wasserhaushalts ist aber nur möglich, wenn auch mittelbare Gewässereinwirkungen von dem präventiven Benutzungsverbot des zweiten Wasserhaushaltsgesetzes erfaßt werden. Dieser Aspekt ist im Entwurf neuer Benutzungstatbestände im Anhang der Studie berücksichtigt worden.

Beschreibung

Schlagwörter

Gewässer, Wasserverkehr, Wasserhaushaltsgesetz, Gewässerverunreinigung, Terminologie, Wasserhaushalt, Wassernutzung, Rechtsbegriff, Gewässernutzung, Gewässereinwirkung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Wasserweg, Recht

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München, Hudak (1974) XXIII, 272 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Münster 1974)

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Gewässer, Wasserverkehr, Wasserhaushaltsgesetz, Gewässerverunreinigung, Terminologie, Wasserhaushalt, Wassernutzung, Rechtsbegriff, Gewässernutzung, Gewässereinwirkung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Wasserweg, Recht

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