Kunststoff-Verpackungen im Dualen System.
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IRB: Z 1747
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Abstract
Die Verpackungsverordnung vom 20. Juni 1991 sieht vor, daß der Einzelhandel von der Pflicht zur Rücknahme gebrauchter Verpackungen befreit wird, wenn dazu privatwirtschaftlich eine flächendeckende Erfassung beim Verbraucher und ein Verwertungssystem außerhalb der öffentlichen Entsorgung aufgebaut wird. Zur Realisierung dieses sog. Dualen Abfallwirtschaftssystems ist die Gesellschaft Duales System Deutschland gegründet worden. Die mit Erfassung, Transport und Sortierung in die einzelnen Fraktionen verbundenen Kosten werden durch ein Nutzngsentgelt für den sog. Grünen Punkt aufgebracht. Die Lizensnehmer machen durch den Grünen Punkt auf ihren Verpackungen deutlich, daß sie sich am Dualen System beteiligen. (-y-)
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Kunststoff, Verordnung, Einzelhandel, Abfallwirtschaft, Verpackung, Dualismus, Rücknahme, Abfallvermeidung, Kunststoffabfall, Umweltpflege, Allgemein
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Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.5, S.31-32, Abb.
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Kunststoff, Verordnung, Einzelhandel, Abfallwirtschaft, Verpackung, Dualismus, Rücknahme, Abfallvermeidung, Kunststoffabfall, Umweltpflege, Allgemein