Der Ortsbeirat. 3. neu bearb. Aufl.
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SEBI: 78/2652
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Abstract
Durch die Neugliederung der Gemeinden und Kreise im Zuge der hessischen Verwaltungsreform von 1971 haben viele Gemeinden ihre rechtliche Selbständigkeit eingebüßt. Da sie keine eigene Vertretungskörperschaft mehr besitzen, galt es, durch die Änderung der PPAR. 81 und 82 der hessischen Gemeindeordnung das Recht der Ortsbeiräte neu zu regeln, um eine Aktivierung der bürgerschaftlichen Mitarbeit und die Vertretung spezifischer Interessen einzelner Ortsteile gegenüber den Interessen der Einheitsgemeinde zu ermöglichen. Der Autor des vorliegenden Heftes interpretiert den Gesetzestext der hessischen Gemeindeordnung unter Berücksichtiqung sämtlicher in Betracht fallender Rechtsgrundlagen und gibt Anleitungen und praktische Beispiele für die Arbeit des Ortsbeirats, nachdem er die Regelungen für die Wahl von Ortsbeirat und -vorstand und seine Zusammensetzung sowie die Kompetenzen und Plichten des Ortsbeirats ausgeführt hat.
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Keywords
Ortsbeirat, Verwaltungsreform, Gemeindeordnung, Ortsvorsteher, Vertretungskörperschaft, Gesetzgebung, Bürgerbeteiligung
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Stuttgart: Boorberg (1976), 32 S., Reg.
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Ortsbeirat, Verwaltungsreform, Gemeindeordnung, Ortsvorsteher, Vertretungskörperschaft, Gesetzgebung, Bürgerbeteiligung