Die Bindungswirkung bergrechtlicher Rahmenbetriebsplanzulassungen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: R 277/12
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DI
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Abstract
Den Gegenstand der Untersuchung bildet die Bindungswirkung der Zulassung bergrechtlicher Rahmenbetriebspläne im Betriebsplanverfahren. Damit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Bergbehörde bei der Entscheidung über die Zulassung von Haupt- und Sonderbetriebsplänen an eine bereits ihrerseits erteilte Rahmenbetriebsplanzulassung gebunden ist. Deren Beantwortung liegt nicht nur im Planungs- und Investitionsschutzinteresse
des Bergbauunternehmers, sondern gleichermaßen im Interesse der Bergbehörde an der korrekten Rechtsanwendung sowie dem Rechtsschutzinteresse Dritter. Insbesondere hinsichtlich der Zulassung fakultativer Rahmenbetriebspläne wird die Bindungsproblematik seit Jahrzehnten innerhalb der bergrechtlichen Literatur diskutiert und in der Rechtsprechung weiterentwickelt. Vorliegend soll, nach einer Einführung in die bergrechtliche Thematik und die abstrakte Bindungswirkung von Verwaltungsentscheidungen, die Frage der Bindung im Betriebsplanverfahren differenziert nach Art des Rahmenbetriebsplans einer umfassenden rechtlichen Beantwortung zugeführt werden. Dabei werden anhand einer rechtsdogmatisch vergleichenden Betrachtung von bindungserzeugenden Instrumenten anderen Fachrechts die rechtscharakterlichen Details der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans in einem für die Bindungswirkung entscheidendem Maße herausgearbeitet.
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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 69