Grundzüge des Enteignungsrechts der USA unter besonderer Berücksichtigung der Enteignung für Zwecke des Straßenbaues.

Beschel, Manfred
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1975

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SEBI: 76/3325

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Angesichts der grundsätzlichen Notwendigkeit der Neuordnung des Eigentums als Folge des sozialen Wandels im Gefüge des Grundgesetzes ist eine Reform des Enteignungsrechts unumgänglich. Anliegen der Studie ist es, die Grundzüge des amerikanischen Enteignungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Problematik darzustellen und Beurteilungsgrundlagen für eine Reform des deutschen Rechts zur Verfügung zu stellen. Die Begriffe Sozialbindung des Eigentums und Enteignung prägen das amerikanische Recht ebenso wie der Konflikt um die Güterabwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse. Überdies verfügt die amerikanische Gerichtsbarkeit über besondere Erfahrungen in der Lösung von Interessenkonflikten einander widersteitender sozialer Gruppen. Anschauungsmodell ist das amerikanische Enteignungsrecht zugunsten des Straßenbaues, das einerseits als repräsentativ gelten kann und zugleich einen überschaubaren, sachlich begrenzten Wirkungskreis bietet. Den Schwerpunkt der Studie bildet die Enteignungskompetenz des Staates mit ihren staatstheoretischen, dogmatischen und historischen Grundlagen.

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Bonn: Kirschbaum (1975), 159 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1972)

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Serie/Report Nr.

Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Straßenverwaltung"; 10

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