Ewig verantwortlich. Ein Gerichtsurteil bringt die Entsorgungsbranche durcheinander.

Deutscher Fachverl.
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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551

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RE

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Abstract

Gemäß Paragraph 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG), das die Eigenverantwortlichkeit von Erzeugern und Besitzern von Abfällen betont, sind die Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, verpflichtet, diese zu beseitigen. Doch die Verantwortlichkeit eines Abfallbesitzers endet nicht mit der ordnungsgemäßen Übergabe des Abfalls an ein Entsorgungsunternehmens. Zu dieser Auffassung gelangte das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) in seinem Urteil vom 28.06.2007, mit dem sichergestellt wird, dass ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz daran überträgt, weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich bleibt. In dem Beitrag wird das Urteil kommentiert und außerdem werden die Konsequenzen beschrieben, die sich aus dem Urteil für die Entsorgungswirtschaft ergeben. difu

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Entsorga-Magazin

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Nr. 5

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S. 50-52

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