Die 10-H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen. Zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel in Bayern.
Nomos
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Datum
2015
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Aufgrund der "Länderöffnungsklausel" des § 249 Abs. 3 BauGB n.F. können die Länder Abstände zwischen Windenergieanlagen und baulichen Nutzungen festlegen, in denen die bundesrechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB keine Anwendung finden soll. Nach zum Teil erheblicher Kritik und mehrfachen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren hat der bayerische Gesetzgeber die Öffnungsklausel genutzt, um einen Abstand von "10-H" samt diesen flankierende Regelungen in der Bayerischen Bauordnung zu implementieren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Gesetzeslage und stellt wesentliche Rechtsfragen dar.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 149-155