Liberalisierung der "Lex Friedrich": Folgen für den Zweitwohnungsbau.

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CH

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Bern

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ZLB: 95/2980

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Zusammenfassung

Das schweizerische "Lex Friedrich", dessen Zweck es ist, die "Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern", mußte in der Vergangenheit je nach Problemdruck auch für ganz andere Zwecke herhalten, beispielsweise zur generellen Steuerung des Zweitwohnungsbaus. Planungen, dieses Gesetz zu liberalisieren oder ganz aufzuheben führen zu Überlegungen über die zukünftige Begrenzung des Zweitwohnungsbaus, da eine Zunahme der Nachfrage erwartet wird. Mit dieser möglichen Folge beschäftigt sich das erste Gutachten. Das zweite handelt von den Erfahrungen, die mit den heutigen raumplanerischen Maßnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus gemacht werden, und prüft die Frage von Ersatzmaßnahmen. In vielen Kommunen wurden bereits gute Erfahrungen mit anderen Planungsinstrumenten wie der räumlichen Festlegung von sog. Erst- bzw. Zweitwohnanteilplänen oder der Festlegung von Mindestwohnflächen gemacht. Solche Instrumente wurden eingesetzt, soweit ein Problemdruck durch Verknappung des Wohnraumes für die einheimische Bevölkerung oder durch Orts- und Landschaftsbildschutzanliegen herrscht. Andere Gemeinden verzichten auf Maßnahmen, da sie einen Rückgang der örtlichen Bauwirtschaft fürchten. Zusätzliche Instrumente zur Steuerung des Wohnungsbaus auf Bundes- oder Kantonsebene könnten in der Kontingentierung von Zweitwohnungen auf den verschiedenen räumlichen Ebenen bestehen. eh/difu

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96 S.

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VLP-Schrift; 64