Großflächiger Einzelhandel. Eine Arbeitshilfe für die Bauleitplanung.

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ZZ

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SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
BBR: Z 447

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Zusammenfassung

In den alten, besonders aber in den neuen Bundesländern tritt der Konflikt zwischen dem Schutz von Einzelhandelsgeschäften in Innenstadtlagen und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen am Stadtrand voll zutage. Die Bauleitplanung reagiert auf der Rechtsgrundlage des § 11 BauNVO mit Sortimentsbeschränkungen für bestimmte großflächige Einzelhandelsbetriebe. Der Beitrag gibt auf der Basis einer gemeinsam vom Regierungspräsidium Köln und der dortigen IHK ausgearbeiteten Liste Hinweise für Formulierungen und Sortimentsbeschränkungen in Bebauungsplänen. Sortimentsabgrenzungen werden für Möbelmärkte, Gartencenter, Bau- und Heimwerkermärkte und einige andere Branchen aufgeführt. (wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Einzelhandelsbetrieb, Verbrauchermarkt, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Festsetzung, Großbetrieb, Sortiment, Beschränkung, Stadtplanung/Städtebau, Handel

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In: RaumPlan., (1992), Nr.56, S.53-58, Lit.

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Einzelhandelsbetrieb, Verbrauchermarkt, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Festsetzung, Großbetrieb, Sortiment, Beschränkung, Stadtplanung/Städtebau, Handel

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