Konjunkturrat und Finanzplanungsrat. Zum Wandel der kommunalen Postition im modernen Bundesstaat.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Finanzplanungsrat und Konjunkturrat stehen gegenwärtig im Dienste der Bundespolitik. Die Koordination vollzieht sich zwischen den Exekutiven der drei Ebenen. Die parlamentarischen Gremien sowie die Öffentlichkeit sind bisher unzureichend beteiligt. Eigenständiges politisches Gewicht und volle sachliche Effizienz haben beide Gremien bisher nicht zu erreichen vermocht; ihre wichtigste Funktion ist gegenwärtig die des Informationsaustauschs und der Interessenangleichung zwischen den drei Ebenen. Für die Gemeinden enthält die Mitwirkung im Konjunktur- und im Finanzplanungsrat deutliche Ansätze zu einer Aufwertung ihrer verfassungspolitischen Position in Richtung auf eine unterste, demokratisch legitimierte Ebene in einem mehrstufigen Verfassungssystem. Zugleich aber zeigt sich in der rechtlichen Konstruktion wie in der faktischen Handhabung die deutliche Gefahr, daß die Gemeinden durch diese Entwicklung neuen weitreichenden Beschränkungen ihrer Autonomie unterworfen werden, daß sich die Probleme der bisherigen Kooperation und Koordination im Bundesstaat zu völliger Aushöhlung kommunaler Selbstbestimmung verknüpfen können.
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Konjunkturrat, Finanzplanungsrat, Finanzplanung, Finanzen, Verfassungsrecht
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 11 (1972), 2/ S. 441-487, Lit.
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Konjunkturrat, Finanzplanungsrat, Finanzplanung, Finanzen, Verfassungsrecht