Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BBauG und raumordnungsrechtliche Vorgaben. Zum Abbau von Kies und Sand im Außenbereich nach bayerischem Recht.
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SEBI: 84/2285
IRB: 61KNOE
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Zusammenfassung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik wie auch die Bayerische Verfassung gewähren den Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung und damit auch die eingeschränkte Planungshoheit auf dem Sektor des Bauwesens. In Konkretisierung dieser Selbstverwaltungsgarantie bestimmt das Bundesbaugesetz (BBauG) in Pargr. 36 das Einvernehmen zwischen Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde bei baulichen Vorhaben in unbeplanten Gebieten. Diese Konstellation führt in der Praxis oftmals zu Kollisionen. Am Beispiel der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für den gewerblichen Kies- und Sandabbau in Bayern untersuchen die Autoren die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer kommunalen Verweigerung der Zustimmung zu baurechtlichen Genehmigungen. Dazu analysieren die Autoren den Anwendungsbereich und allgemeine verwaltungsrechtliche Vollzugsfragen des Pargr. 36 BBauG, untersuchen die Funktion des "einvernehmlichen Handelns" mit der Gemeinde und erörtern die Beschränkungen der Gemeinde bei Entscheidungen nach Pargr. 36 durch raumordnungsrechtliche Vorgaben. sch/difu
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Bundesbaugesetz, Kies, Sand, Außenbereich, Gemeinde, Raumordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Raumordnung, Landesplanung, Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht
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Hannover: Vincentz (1984), VIII, 98 S.,
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Bundesbaugesetz, Kies, Sand, Außenbereich, Gemeinde, Raumordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Raumordnung, Landesplanung, Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht
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Abhandlungen; 86