Gewährleistung - Probleme im Bauträgerrecht.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Abstract
Die gewährleistungsbezogene Vereinbarung der VOB in Bauträgervertraegen bleibt problematisch, auf jeden Fall ist ein Gewährleistungsausschluss in Bauträgerverträgen regelmäßig unzulässig. Die Gewährleistungsfrist bemisst sich nach § 638 BGB und nach § 13 Nr. 4 VOB/B. Angestrebt wird eine Vereinheitlichung der Verjährungsfristen. Im Rahmen des Zahlungsverweigerungsrechts des Bauherren wird auf die Begriffe vollständige Fertigstellung, auf die Unwirksamkeit der Hinterlegungsklausel und die Zug-um-Zug-Klausel eingegangen. Die Gewährleistungsfrist gilt auch für sog. versteckte Mängel, hier gilt die Schadenersatzhaftung. Es wird der Umfang des Gewährleistungsanspruches und Klagemöglichkeiten angesprochen.(hg)
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Vertragsrecht, Vertragsbedingung, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch, Bauträger, Verjährung, Bauherr, Mängelhaftung, AGB-Gesetz, Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsfrist, Recht, Bauordnungsrecht
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 39(1985), Nr.10, S.188, 190, 192-194
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Vertragsrecht, Vertragsbedingung, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch, Bauträger, Verjährung, Bauherr, Mängelhaftung, AGB-Gesetz, Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsfrist, Recht, Bauordnungsrecht