Fortentwicklung des Raumplanungsrechts: Aufgaben, Koordination, Effektivität. Forum Planungsrecht, Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL), Hannover. Dokumentation.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Dem Forum Planungsrecht geht es um fachlichen Austausch zwischen Planungsrechtlern in Wissenschaft und Praxis. In den hier dargestellten Thesen des Forums wird "Raumplanung" als Oberbegriff für Gesamtplanungen und Fachplanungen gesehen. Unter Fachplanungen werden Planfeststellungen und vorgelagerte fachliche Planungen wie die Landschaftsplanung, die Abfallwirtschaftsplanung oder die energierechtliche Bundesfachplanung gefasst. Gesamtplanungen unterteilen sich in die überörtliche Raumplanung und die örtlichen Bauleitplanung. In den Thesen wird postuliert, dass das herkömmliche Raumplanungssystem durch neue Entwicklungen einen Großteil seiner vereinheitlichenden Kraft verloren habe. Dies liege beispielsweise an sektoralen Gesetzgebungsschüben. Zu prüfen sei unter anderem, ob nicht die Vielzahl der Planungsinstrumente des fachlichen Sektors reduziert werden könne, und zwar durch Ersetzung durch bloße Fachbeiträge bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen. Geklärt werden solle auch bei den Rechtswirkungen zwischen Gesamtplanung und Fachplanung, welche Reichweite der raumordnerischen Zielbindung zukomme gegenüber in der Umsetzung befindlichen fachlichen Planungen oder Maßnahmen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 346-349

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