Staatsaufsicht über Private, insbesondere Wirtschaftsunternehmen.

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SEBI: 89/5081

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In zahlreichen Gesetzen finden sich Normen, nach denen staatliche Behörden Private beaufsichtigten oder überwachen. Ob und gegebenenfalls welche Rechte sich für die Behörden aus der Beaufsichtigung ergeben, ist bei einigen Gesetzen umstritten. Die Studie untersucht das Problem anhand folgender Regelungsbereiche: Geld und Kredit; Verkehrswesen; Arbeitsschutz; Lebensmittelrecht; Gesundheitsrecht; Umweltrecht; Gefährliche Anlagen; Energierecht; Wasserrecht; Agrarrecht; Jugendrecht; Berufsregelung; Sozialrecht; Stiftungsrecht; Abgabenrecht; Sonstige Vorschriften. Dabei wird zwischen "Aufsicht" und "Überwachung" unterschieden; ferner wird gefragt, in welchem Verhältnis die Generalermächtigung des allgemeinen Ordnungsrechts zu den Aufsichtsklauseln in den untersuchten Gesetzen steht. kmr/difu

Beschreibung

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Staatsaufsicht, Privater, Wirtschaftsunternehmen, Wirtschaftsrecht, Kreditunternehmen, Verkehr, Arbeit, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Energie, Landwirtschaft, Sozialwesen, Industrie, Gewerbe, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft

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Frankfurt/Main: Lang (1988), XLVI, 266 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1988)

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Staatsaufsicht, Privater, Wirtschaftsunternehmen, Wirtschaftsrecht, Kreditunternehmen, Verkehr, Arbeit, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Energie, Landwirtschaft, Sozialwesen, Industrie, Gewerbe, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 774