Langfristige Sicherung des Rohstoffabbaus. Können regionale Planungen das Bergrecht ersetzen?

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DE

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378

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Abstract

Mit dem Einigungsvertrag wurden für die neuen Bundesländer die oberflächennahen Rohstoffe Kies und Naturstein dem Bergrecht unterstellt. So konnte kurzfristig und im erforderlichen Umfang der Bedarf der Bauwirtschaft an mineralischen Rohstoffen im Zuge des Aufbaus Ost gedeckt werden. In der Anwendung des Bergrechts wurden jedoch die Belange der Grundeigentümer, der Kommunen und auch der Regionalplanung nicht bzw. nur unzureichend berücksichtigt. Seit April 1996 unterliegen deshalb die oberflächennahen Rohstoffe nicht mehr dem Bergrecht, sondern - wie auch in den alten Bundesländern - anderen vorhandenen Fachgesetzen (z.B. Wasserrecht, Baurecht, Naturschutzrecht usw.). In dem Beitrag wird überprüft, ob und inwieweit regionale Planungen in der Lage sind, eine langfristige Sicherung des Rohstoffabbaus zu gewährleisten. Im weiteren wird ein Vorschlag unterbreitet, wie die bisher zersplitterten Genehmigungsverfahren in ein systematisches Prüfschema eingefügt werden können. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.3

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S.176-184

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