Der Ausschuß der Regionen. Institutionalisierte Mitwirkung der Regionen in der EU.

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DE

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Münster

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ZLB: 98/305
BBR: A 13 243
DST: Fa 260/147

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Zusammenfassung

"Der Maastrichter Vertrag von 1992 sieht die Schaffung eines Ausschusses der Regionen vor. Die Einrichtung dieses neuen Gremiums ist auf die veränderte Bedeutung von Regionen in der Europäischen Union zurückzuführen. Die Regionen haben sich seit den Achtziger Jahren in der Europäischen Gemeinschaft in steigendem Maße Gehör verschaffen können. Daß die vorher mit einer 'Regionenblindheit' geschlagene europäische Ebene den 'Faktor Region' zunehmend wichtig nimmt, hat einerseits mit Dezentralisierungsbestrebungen in vielen europäischen Staaten zu tun. Andererseits hat sich auch die Erkenntnis durchgesetzt, daß die dezentrale Ebene entscheidenden Anteil an der erfolgreichen Durchführung des für die Auflösung der sozioökonomischen Disparitäten innerhalb der Gemeinschaft notwendigen Instrumentariums der regionalen Strukturpolitik hat." (S. 11) Die Arbeit analysiert die Gründung des Ausschusses der Regionen, seine Entwicklung in den zwei Jahren seit seiner Konstituierung sowie seine Zukunftsperspektiven, wie sie aus den Vorbereitungen der für 1996 geplanten Revisionskonferenz abzuleiten sind. Dies wird im Rahmen der institutionellen Veränderung der Europäischen Union geschehen. sg/difu

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248 S.

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