Die Bekämpfung des Baustellenlärms. Produkt- und anlagenbezogener Immissionsschutz.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 97/3177
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Zusammenfassung
Nicht nur Bauarbeiter, sondern auch Nachbarn sind durch Baustellenlärm betroffen. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen zu achten. Ziel dieser Untersuchung ist es, die für den Lärm von Baumaschinen und Baustellen bedeutsamen rechtlichen Rahmenvorgaben herauszuarbeiten. Aufgrund des produktbezogenen Immissionsschutzes wird der Lärm durch Regelungen im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Europarechts gemindert, und diese Regelungen haben europaweit Gültigkeit. Der anlagenbezogene Immissionsschutz reguliert den Einsatz der Maschinen auf der Baustelle durch zeitliche und technische Beschränkungen. Die Betreibervorschriften werden durch das Verwaltungsrecht bestimmt. Schließlich wird noch ein kurzer Überblick über straf- und zivilrechtliche Vorschriften gegeben. kirs/difu
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197 S.
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Nomos Universitätsschriften. Recht; 266