Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht.
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1978
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SEBI: 78/6376
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Zusammenfassung
Bei der öffentlich-rechtlichen Haftung wird zwischen Haftung auf Schadenersatz und Entschädigung unterschieden. Während der im "Verschuldungsgedanken'' verwurzelte Schadenersatzanspruch auf Ersatz des vollen Schadens geht, wurzeln die Entschädigungsansprüche im "Verursachungsgedanken'' und stellen in ihrem Wesen nach nur eine Ausgleichsleistung für infolge hoheitlichen Handelns entstandenes "Sonderopfer'' dar. Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche können nebeneinander bestehen. Besonders betont wird die neue Tendenz im Hinblick auf das "Haftungsprivileg''. Es werden Fälle und Fallösungen zum Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht angeführt. rk/difu
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München: Vahlen (1978), 125 S., Reg.