Der Umweltschutz und die ökologische Nachhaltigkeit im räumlichen Gesamtplanungsrecht - unter Berücksichtigung des Einflusses des Europarechts auf das deutsche Planungsrecht.

Köhler
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Köhler

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Tübingen

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ZLB: 2006/2611

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DI
RE

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Die nachhaltige Entwicklung und die umweltrechtlichen Elemente der räumlichen Gesamtplanung werden mehr und mehr vom Gemeinschaftsrecht mitbestimmt. Der erste Abschnitt der Arbeit behandelt zuerst die allgemeinen gemeinschaftlichen Vorgaben für den Umweltschutz, ferner das umweltbezogene europäische Raumordnungs- und Städtebaurecht. Anschließend wird dem gebietsbezogenen europäischen Naturschutzrecht nachgegangen. Zum Abschluss des ersten Abschnitts wird europäisches UVP/UP-Recht erläutert. Der umfangreichere zweite Teil "Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit im deutschen Gesamtplanungsrecht" untergliedert sich in eine Untersuchung des Raumordnungsrecht und vor allem des Stadtplanungsrechts in den Aspekten der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung als Leitvorstellung in der Stadtplanung, Bodenschutz, umweltschützende Fachplanung in der Stadtplanung, Umweltprüfung, Immissionsschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Stadtplanung sowie FFH- und Vogelschutz-Richtlinie auf die Stadtplanung. goj/difu

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XXII, 366 S.

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