Vertrag und Verwaltungsakt. Zu den Handlungsformen und Handlungsprinzipien der öffentlichen Verwaltung nach deutschem und englischen Recht.
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SEBI: Ser 567-9
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DI
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Abstract
Die Untersuchung stellt einen Vergleich dar zwischen der aufstrebenden englischen Verwaltungsrechtswissenschaft mit der bereits weit entwickelten deutschen Lehre anhand eines Sonderproblems, des Verwaltungsvertrages und seines Verhältnisses zum Verwaltungsakt, um aus der Zusammenschau beider Rechtssysteme neue Erkenntnisse für die Handlungsformen und Handlungsprinzipien der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen. Im einzelnen wird der Zweck verfolgt, festzustellen, ob der Verwaltungsvertrag, der heute gesetzlich normiert ist (vgl. Pargr. 54 Verwaltungsverfahrensgesetz), eine Lebensberechtigung neben dem Verwaltungsakt im öffentlichen Recht hat und in welchen Grenzen ein Verwaltungsvertrag zulässig ist. Der Autor kommt im allgemeinen zu einer Ablehnung des Verwaltungsvertrages, möchte den Verwaltungsvertrag aber im Koordinationsverhältnis (d. h. Hoheitsträger gegen Hoheitsträger) in engen Grenzen angewendet sehen. kp/difu
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Vertrag, Verwaltungsakt, Hoheitsverwaltung, Finanzwissenschaft, Ermessen, Beamtenrecht, Rechtsstaat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaft, Verwaltung
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Stuttgart: Kohlhammer (1962), 271 S., Lit.(jur.Habil.; Heidelberg 1961)
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Vertrag, Verwaltungsakt, Hoheitsverwaltung, Finanzwissenschaft, Ermessen, Beamtenrecht, Rechtsstaat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaft, Verwaltung
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Res publica. Beiträge zum öffentlichen Recht; 9