Zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern. Anmerkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
In Bayern wurde mit Gesetz vom 23. Februar 2015 (GVBl. S. 18) die Möglichkeit geschaffen, im Interesse einer stärkeren Bürgerbeteiligung Volksbefragungen zu Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung durchzuführen. Im Beitrag soll die aus verfassungsrechtlicher Sicht aufgeworfene Frage erörtert werden, ob solche Volksbefragungen auch ohne Änderung der Verfassung auf der Grundlage lediglich einfachgesetzlicher Regelungen zulässig sind. Der Beitrag versteht sich zugleich als Erwiderung auf die von Möstl (BayVBl. 2015, 217 ff.) vorgetragenen Einwände und kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Regelung zur Einführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung in Einklang steht.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 7
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S. 224-231