Die Bewertung der Gesichtspunkte Belichtung, Besonnung und Belüftung in den neuen Bauordnungen der Länder.

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DE

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0170-0413

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IRB: Z 1243
ZLB: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Die Landesbauordnungen haben sich, gerade in jüngster Zeit, erheblich auseinanderentwickelt, was die Anforderungen an die Gesichtspunkte Abstandsflächen, Belichtung und Besonnung angeht. So fordert die Hessische Bauordnung weniger als die Hälfte der Abstandsfläche, die in der Musterbauordnung vorgesehen ist. Offensichtlich hat bei der Abfassung der neuen Bauordnungen eine Abwägung stattgefunden, welche andere Gesichtspunkte, wie den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, stärker gewichtet hat. Der Verfasser stimmt dieser Tendenz, die sowohl beim Wohn- als auch Gewerbebau beobachtbar ist, zu. Es wird darauf hingewiesen, daß die Gemeinden sehr viel stärker eigene Festsetzungen, die von den Landesbauordnungen abweichen, treffen können, um damit örtlich angepaßte Lösungen zu erreichen. Die verschiedenen Konstellationen, die sich bei unterschiedlichen Gebäudeformen und -stellungen und unterschiedlichen Abstandsvorschriften ergeben, werden dargestellt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

Ausgabe

Nr.6

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Seiten

S.286-291

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