"Oberbodenrecycling" in Möglingen. Erfolgsbilanz einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßname.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen die mit der Planung verbundenen Umwelteingriffe erfasst, bewertet und bilanziert sowie durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen aufgehoben werden. Doch bei Eingriffen in das Schutzgut Boden ist der Ausgleich besonders schwierig und wurde daher in vielen Fällen vernachlässigt. Eine Alternative dazu stellt der Auftrag von hochwertigem Oberbodenmaterial aus Baugebieten auf ackerbaulich genutzte Flächen mit vergleichsweise geringen Bodenqualitäten dar. Voraussetzung für die Anerkennung dieser Maßnahme als naturschutzrechtlicher Ausgleich ist allerdings, dass der Oberbodenauftrag tatsächlich zu einer Bodenverbesserung im Bereich der Auffüllfläche führt. In der Gemeinde Möglingen im Landkreis Ludwigsburg wurde dieser Weg gewählt: Im Jahr 2006 wurde der qualitativ hochwertige Oberboden (Bodenzahlen 73-85) im Bereich von zwei Bebauungsplänen abgetragen und auf einer etwa 6 Hektar großen, ackerbaulich genutzten Fläche mit einer deutlich geringeren Bodengüte (Bodenzahlen 47-59) aufgefüllt. In dem Beitrag wird das umfangreiche Bodenmanagement im Zusammenhang mit dieser Maßnahme beschrieben und es wird eine abschließende Bewertung vorgenommen.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 24
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S. 944-945