Gibt es ein Comeback der Klärschlammhygienisierung?

Vieweg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Vieweg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Wiesbaden

item.page.language

item.page.issn

1616-5829

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 4648-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

In der am 1.4.1983 in Kraft getretenen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) war für die Klärschlammaufbringung auf Grünland und Feldfutteranbauflächen die obligatorische Forderung nach seuchenhygienischer Unbedenklichkeit gegeben. Eine Übergangsregelung zum Erfüllen dieser Forderung galt bis zum 31.12.1986. Da in Deutschland später die Klärschlammaufbringung auf Grünland und Feldfutterflächen durch den Bundesgesetzgeber untersagt wurde, wurde die Erfordernis zur Klärschlammhygienisierung in der novellierten Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 nicht mehr aufgenommen. Der Beitrag beschreibt den Stand der Diskussion um die Wiedereinführung der Hygienisierung von Klärschlamm. difu

Description

Keywords

Journal

Umweltpraxis

item.page.issue

Nr. 1/2

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 28-32

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries