Die zeitlichen Dimensionen des Ausgleichs zwischen mehreren für einen Baumangel verantwortlichen Personen.
Beck
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Datum
2007
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wenn der Bauherr den Hauptunternehmer wegen eines Baumangels in Anspruch nimmt, gibt § 634a 1 Nr. 2 BGB gegebenenfalls § 13 Nr. 4 VOB/B - klare zeitliche Vorgaben für dessen etwaigen Regress gegen seinen Nachunternehmer. Es ist aber auch möglich, dass die beiden für einen Mangel Verantwortlichen nicht vertraglich miteinander verbunden sind; dann sind im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs für die Verjährung die §§ 195, 199 BGB einschlägig. Zu diesen letzteren Bestimmungen kann es auch führen, dass der bestehende Werkvertrag gesellschaftsrechtlich überwölkt ist: Auftragnehmer ist eine Dach-ARGE, sie gibt den Auftrag weiter an einen ihrer Gesellschafter. - Der Autor analysiert im Beitrag die sich jeweils ergebenden Verjährungsfragen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 337-343