§ 541 a BGB. AG Bonn, Urteil vom 17.1.1979 - 5 C 595/78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei baulichen Verbesserungen sind im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nach § 541 a Abs .2 BGB persönliche Verhältnisse des Mieters wie Alter und Krankheit zu berücksichtigen. Eine 1- bis 1 1/2 jährige neubaugleiche Umbaudauer ist für eine 89-Jährige Beklagte unzumutbar, da bei Stattgeben der Klage die hochbetagte Mieterin verurteilt würde, eine angesichts ihres Lebensalters wesentliche Zeitspanne unter erheblichen Belästigungen in ihrer Mietwohnung leben zu müssen. Der Erwerber eines Grundstücks muss sich Kennen oder Kennenmüssen von Umständen, die eine Realisierungsmöglichkeit seiner Verwertungspläne (hier: Modernisierung, Umbau) entgegenstehen, zurechnen lassen. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungswesen, Modernisierung, Mietrecht, Wohnraum, Umbau, Zeitraum, Zumutbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 33(1980)Nr.6, S.181-182, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnungswesen, Modernisierung, Mietrecht, Wohnraum, Umbau, Zeitraum, Zumutbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung