Raumordnungsbericht 2021. Wettbewerbsfähigkeit stärken.

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ZLB: Kws 155/59:2021

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Gemäß § 22 Raumordnungsgesetz erstattet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dem für Raumordnung zuständigen Ministerium zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Bericht. Es orientiert sich dabei an den Leitbildern der Raumentwicklung, die die Ministerkonferenz für Raumordnung im Jahr 2016 beschlossen hat. Nach dem Raumordnungsbericht 2017 „Daseinsvorsorge sichern“ stellt der vorliegende Bericht das Leitbild „Wettbewerbsfähigkeit stärken“ in den Mittelpunkt. Die Raumordnung kann die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen auf unterschiedliche Weise ertüchtigen, indem sie relevante Prozesse anstößt und begleitet. Ihre Stärke liegt darin, räumlich integrierend zu wirken, intergenerationell vorausschauend zu planen und Fachpolitiken sowie andere Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einzubinden.

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Raumordnungsbericht; 2021