Die Grenzen der Konkursbeständigkeit vorgemerkter Ansprüche.

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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889

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Abstract

Das Urteil des BGH (NJW 1977, 146) droht, die Konkursfestigkeit vorgemerkter Ansprüche aus Bauträgerverträgen auszuschließen (s. a. NJW 1977, 519 Kommentierung des Spruchs unter der Fragestellung ,,Hat die Auflassungsvormerkung als Sicherungsinstrument beim Kauf vom Bauträger ausgedient''). Der Gesetzgeber will die traditionelle Rolle der Auflassungsvormerkung als Sicherungsinstrument erhalten (PAR. 24 KO), diese verdrängt jedoch nicht das Ablehnungsrecht des Konkursverwalters (PAR. 17 KO). Verf. zeigt auf, daß diese beiden Vorschriften nicht in einer wechselseitigen Ausschließlichkeit stehen. Die Vormerkung schafft dem Vormerkungsgläubiger eine konkursfeste Sicherung, ohne das Ablehnungsrecht des Konkursverwalters im Konkurs des Vormerkungsschuldners gänzlich auszuschließen.

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Bauträgervertrag, Auflassungsvormerkung, Wohnungskauf, Recht

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Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 17, S. 737-740

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Bauträgervertrag, Auflassungsvormerkung, Wohnungskauf, Recht

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