Anmerkungen zur Flächennutzungsplanung.

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SEBI: Zs 408-4
IRB: Z 1035
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Die Kompetenz zur Erstellung des Flächennutzungsplanes ist den Gemeinden vom Gesetzgeber als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen. Es ist die Frage, ob dies nur eine Ausgestaltung der den Gemeinden zustehenden Planungshoheit ist, oder ob es sich um eine Kompetenzzuweisung handelt, die wieder rückgängig zu machen ist. Der Autor führt hierzu Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts an. Fazit: Eine Kompetenzverlagerung zum Erlass von FNP kann - z.B. wegen höherwertiger überörtlicher Belange im Stadt-Umland-Bereich - im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung stehen. (cs)

Beschreibung

Schlagwörter

Kompetenz, Planungshoheit, Selbstverwaltung, Überörtliche Planung, Recht, Flächennutzungsplan

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In: Landkreis, 55(1985), Nr.5, S.222-223

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Kompetenz, Planungshoheit, Selbstverwaltung, Überörtliche Planung, Recht, Flächennutzungsplan

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