Staatshaftung für den staatsfreien Rundfunk?Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme namentlich des Schicksals der Verbindlichkeiten des Norddeutschen Rundfunks als Folge der Kündigung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk.
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SEBI: 79/4667
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Zusammenfassung
Die Kündigung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk führt an grundlegende, zum Teil ungelöste Probleme des Staats- und Verwaltungsrechts.Die vorliegende Untersuchung verfolgt die Konsequenzen einer Auflösung des NDR, Fragen der Haftung unter dem Gesichtspunkt der NDR-Nachfolge sowie die Frage nach der Einstandspflicht der Länder für die Schulden und Verpflichtungen des NDR.Die Untersuchung trifft folgende Feststellungen Die den NDR als Muttergemeinwesen tragenden 3 Bundeländer sind zu einer angemessenen Rundfunkversorgung der Bevölkerung von Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verpflichtet; andererseits entfällt ohne gesetzliche Vorkehrungen der Landesgesetzgeber mit dem Auslaufen des Vertrages die Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Rundfunksendungen durch den NDR.Im Falle der Auflösung des NDR müssen nach dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge die Rundfunkanstalten, die nach dem Auslaufen des NDR-Staatsvertrages auf neuer Rechtsgrundlage die Rundfunkversorgung in Norddeutschland übernehmen, für die Verbindlichkeiten des NDR haften; eine Inanspruchnahme der 3 Länder für die Verbindlichkeiten des NDR nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge wird ausgeschlossen, nicht jedoch die Gewährträger- bzw.Garantiehaftung der 3 Länder für die von der Liquidationsmasse nicht gedeckten Schulden der Anstalt. pz/difu
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Rundfunkrecht, Rundfunk, Fernsehen, Staatsvertrag, Kündigung, Trägerhaftung, Gewährsträger, Rechtsnachfolge, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunikationsmedien
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Frankfurt/Main: Metzner (1978), 103 S., Lit.
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Rundfunkrecht, Rundfunk, Fernsehen, Staatsvertrag, Kündigung, Trägerhaftung, Gewährsträger, Rechtsnachfolge, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunikationsmedien
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Beiträge zum Rundfunkrecht; 8