Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig. Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsprechung regelmäßig nicht umgesetzt.

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DE

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Stuttgart

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EDOC

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Zusammenfassung

Im Jahr 2011 befragte das Diakonische Werk der EKD 110 Beratungsstellen bundesweit in qualitativen Experteninterviews mit den Beratenden nach ihren Erfahrungen mit der Leistungsgewährung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV). Die Befragungsergebnisse wurden im Frühjahr 2012 nach Rückmeldungen aus den Landesverbänden aktualisiert. Anlass dieser Befragung war das vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 bestätigte verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf Sicherung des Existenzminimums. Ausgehend von diesem Urteil geht die Diakonie davon aus, dass ein solches Recht in jedem Fall umgesetzt werden muss. Die durchgeführte qualitative Erhebung erlaubt es, ein differenziertes Bild dieser Rechtsverstöße zu zeichnen und Wege aufzuzeigen, wie Rechtssicherheit und Existenzsicherung hergestellt werden können.

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39 S.

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Diakonie Texte. Positionspapier; 5/2012