Staatliche Finanzierungshilfen zur Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft im Licht gesamtwirtschaftlicher und unternehmerischer Zielsetzungen.
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SEBI: 78/3627
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Will der Staat mit Finanzierungshilfen die Investitionsentscheidungen der Unternehmen beeinflussen, so hat er als Ansatzpunkt für die Methode und die Höhe der Gewährung die unternehmerische Zielsetzung zu wählen. Die staatlichen Träger der Wirtschaftspolitik müssen die Investitionsanreize so gestalten und einsetzen, daß die einzelwirtschaftliche Bewertung der staatlichen Maßnahmen anhand der unternehmerischen Ziele zu denjenigen unternehmerischen Verhaltensweisen im Investitionsbereich führt, die der Staat zur Verfolgung seiner wirtschaftspolitischen Ziele herbeiführen will. Die Arbeit untersucht die Frage, ob und inwieweit die in der heutigen Situation in der Bundesrepublik anzutreffenden staatlichen Finanzierungshilfen geeignet sind, eine Übereinstimmung zwischen gesamt- und einzelwirtschaftlichen Bewertungen von Investitionen zu erreichen. Analysiert werden staatliche Investitionshilfen, die die gewerbliche Wirtschaft für inländische Investitionen im Anlagevermögen beanspruchen darf.
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Finanzierungshilfe, Investitionsförderung, Strukturpolitik, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, Gewerbe, Wirtschaft, Politik
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Münster: (1977), XVII, 270 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Finanzierungshilfe, Investitionsförderung, Strukturpolitik, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, Gewerbe, Wirtschaft, Politik