Wirkung mit Entgelt verknüpfen: Zur Konkretisierung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (SGB VIII) zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern in der Jugendhilfe.
Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger
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DE
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Köln
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1861-6631
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ZLB: 4-Zs 526
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Abstract
Der Beitrag gibt Erfahrungen aus einem Kooperationsprojekt von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Umgang mit innovativen Entgeltmodellen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) wieder. In der bereits im Jahr 2012 ebenfalls in der ZKJ erschienenen Publikation "Wirkung mit Entgelt verknüpfen: Zur Konkretisierung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (SGB VIII) in der Jugendhilfe" (Büttner/Dostal/Oswald/ Riegel/Rücker, ZKJ 2012, 59) wurden die Ausgangsüberlegungen des Projekts und die vereinbarten Entgeltmodelle für Tagesgruppen ausführlich beschrieben. Die ursprünglich vereinbarten drei Modelle wurden auf zwei Modelle - Garantiemodell, Modell Fallpauschale - reduziert. Das Zielvereinbarungsmodell ist bereits nach kurzer Zeit aus dem Projekt genommen worden. Der Aufwand zur Wirkungsmessung wurde von allen Projektteilnehmern als zu hoch und zu kompliziert eingestuft. Die Erfahrungen über bisher insgesamt 70 Fälle (n=31 Fallpauschale, n=39 Garantiemodell) werden dargestellt und bewertet. Insgesamt haben sich beide Modelle unter Berücksichtigung der Wirkungen für alle drei Partner (Adressat, Leistungsträger, Leistungserbringer) als vorteilhaft herausgestellt und werden fortgesetzt. Die Umsetzung in der pädagogischen und verwaltungstechnischen Praxis verlief am Anfang nicht ohne Komplikationen, ist jedoch mittlerweile durch bewährte und klar geregelte Prozeduren abgesichert.
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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
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Nr. 9/10
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S. 345-348