BauGB §§ 1 Abs. 5 und 6,9 Abs. 1 Nr.6 BauGBMaßnG § 1 Abs.1 Satz 1. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1994 - 4 NB 34.94 - (OVG Koblenz).
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DE
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0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
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Abstract
Soll in einer ökologisch wertvollen Hanglage nur eine aufgelockerte Bebauung ermöglicht, die Erschließung deshalb für ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen dimensioniert und die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze gering gehalten werden, so können dies besondere städtebauliche Gründe sein, die gemäß Paragraph 9 Abs.1 Nr.6 BauGB die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden in einem Bebauungsplan rechtfertigen. Es ist eine Frage der Abwägung im Einzelfall, wann sich der öffentliche Belang der Wohnbedarfsdeckung gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen durchsetzt.
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ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
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S.45-46