Die anerkannten Grundsätze des Städtebaus. Dichte, Geschoßflächenzahl, Wohnungsqualität und Flächenbedarf.
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SEBI: Zs 3110-4
IRB: Z 539
IRB: Z 539
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Abstract
Es wird deutlich, dass das, was bauordnungsrechtlich einerseits und was bauplanungsrechtlich andererseits unter der gleichen Zielsetzung gefordert wird, in extremer Weise unterschiedlich ist. Die Diskrepanz kann nicht aus einer bloßen Unsicherheit darüber, welcher Gesundheitsbegriff den Normen zugrunde gelegt oder welche als ungesund betrachtet werden sollte - erklärt werden. (-y-)
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Keywords
Wohnwert, Siedlungsdichte, Wohndichte, Geschossflächenzahl, Flächenbedarf, Bauplanung, Bauordnungsrecht, Wohnbedürfnis, Gesundheit, Luft, Sonne, Bauplanungsrecht, Wohnqualität, Licht, Wohnen/Wohnung, Dichte
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In: Stadt, 33(1986), Nr.3, S.57-62, Abb.
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Wohnwert, Siedlungsdichte, Wohndichte, Geschossflächenzahl, Flächenbedarf, Bauplanung, Bauordnungsrecht, Wohnbedürfnis, Gesundheit, Luft, Sonne, Bauplanungsrecht, Wohnqualität, Licht, Wohnen/Wohnung, Dichte