Klimaschutz durch Erneuerbare Energien. Dokumentation des 14. Leipziger Umweltrechts-Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 23. und 24. April 2009.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: Kws 262/104
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KO
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Abstract
Eine nachhaltige Energiepolitik muss die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern und muss dies - fast dringender noch - auch aus Gründen des Klimaschutzes tun. Der Energiesektor ist für 80 % aller Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Soll das EU-Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren, erreicht werden, sind eine partielle Substitution der Energieträger hin zu Erneuerbaren Energien sowie Verbesserungen der Energieeffizienz notwendig. Die EU und die Bundesrepublik Deutschland sind sich dieser Erfordernisse bewusst und haben sich auf ehrgeizige Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien verständigt. Die Nutzung Erneuerbarer Energien ist allerdings nicht nur mit positiven Umweltauswirkungen verbunden, sondern auch mit negativen. Erwähnt sein z.B. der "Landschaftsverbrauch" bei der Windenergie, die weitere Intensivierung der Landnutzung durch Bioenergieproduktion oder der Eingriff in Gewässerstrukturen zwecks Ausbaus der Wasserkraft.
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146 S.
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Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht; 18