100 Jahre preußisches Ausgrabungsgesetz.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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KO

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Abstract

Das preußische Ausgrabungsgesetz vom 26.03.1914 war für die Entwicklung des Denkmalrechts in Preußen von großer Bedeutung. Schließlich hatte man es bis zur Auflösung Preußens im Jahr 1947, im Unterschied zu anderen Kulturstaaten, nicht zu einem umfassenden Denkmalschutzgesetz geschafft. Damalige Neuerungen wie die Anzeigepflicht von Funden und die Notwendigkeit von Grabungsgenehmigungen sind auch heute noch aktuell. Ab 1971 kam nach und nach das Vorrecht des Staates an Schatzfunden dazu (Schatzregal). Neue, aus dem verschwisterten Naturschutzrecht entlehnte Instrumente, wie das Verursacherprinzip und die Verbandsklage sollten geprüft werden. In diesen 100 Jahren haben wir gelernt, dass es künftig im Grundgesetz neben dem Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen auch des Schutzes der kulturellen Lebensgrundlagen bedarf. Heute werden Reichweite und Grenze des Denkmalschutzes vom Kulturdenkmalbegriff geprägt. Der Autor plädiert gegen eine juristische Trennlinie zwischen Bau- und Bodendenkmälern, da ein Ausgrabungrecht allein nicht in der Lage sei eine ausreichende Schutzfunktion für Denkmäler zu erfüllen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 23

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S. 1502-1510

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