Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Stand 1. Januar 1988. 13. Fortschreibung.

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1988

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SEBI: 79/869-13-4

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Dieser Krankenhausplan will unter Berücksichtigung des gewachsenen Bestandes ein koordiniertes System bedarfsgerecht gegliederter Krankenhäuser festlegen, die in ihrem diagnostischen und therapeutischen Leistungsangebot aufeinander abgestimmt sind. Für ganz Bayern wird er im Zuge seiner laufenden Fortschreibung Aussagen treffen, an welchem Ort, für welche Zweckbestimmung, in welcher Zahl und Größe Krankenhäuser vorhanden sein müssen, um eine leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung im Sinne der zwingenden gesetzlichen Zielsetzung sicherzustellen. Der Krankenhausplan soll ferner die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Krankenhäuser, auch durch Zusammenarbeit und Aufgabenteilung untereinander, z. B. über die Vorhaltung medizinisch-technischer Großgeräte, die Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten sicherstellen können. geh/difu

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München: (1988), 88 S., Tab.; Reg.

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