Der Verwaltungszwang.
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1976
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SEBI: 76/5762
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DI
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Zusammenfassung
Die meisten Rechtsgebiete kennen besondere Zwangsmittel und Sanktionen, welche die Rechtsordnung schützen und bewahren sollen. Diese Zwangsmittel wirken teils präventiv, indem sie einen rechtswidrigen Zustand verhindern, teils repressiv, indem sie einen solchen Zustand wieder beseitigen. Ziel der Arbeit ist es, einen Überblick über das herrschende Zwangssystem im Bereich des schweizerischen Verwaltungsrechts zu geben. Wegen der Vielfalt der in der Praxis angewendeten Zwangsmittel erfolgt eine Konzentration auf die wichtigsten Erscheinungen und Regeln des Verwaltungszwanges. Unter dem Verwaltungszwang im engeren Sinne versteht man gemeinhin den bloßen Vollstreckungszwang. Die Arbeit erörtert jedoch die Frage, wie verwaltungsrechtliche Verpflichtungen durchgesetzt werden, und behandelt daher über den Vollstreckungszwang hinaus auch andere Zwangsmittel, die ebenfalls in gewissem Umfang Vollstreckungsfunktion haben. Die Unterscheidung zwischen Vollstreckungszwang und den übrigen Zwangsmitteln ist von praktischer Bedeutung Bei den Zwangsmitteln, die nicht der direkten Vollstreckung einer Sachverfügung dienen, konkretisiert sich der staatliche Eingriff in einem einzigen belastenden Verwaltungsakt, der allerdings zuvor anzudrohen ist. Bei den Mitteln des Vollstreckungszwanges ist dagegen das Verfahren immer mehrstufig.
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Zürich: Schulthess (1976), XVI, 158 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)
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Serie/Report Nr.
Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 485