Landesjugendplan. Durchführungsplan 1979.

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SEBI: 80/1687-4

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Zusammenfassung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport hat sich nach r 7 des Gesetzes über die außerschulische Jugendbildung (JuBiG) verpflichtet, die Mittel für die Jugendbildung in einem Landesjugendplan auszuweisen und diesen jährlich fortzuschreiben.In diesem Sinne beinhaltet der Plan eine Übersicht über Förderungsmittel und Zuschußrichtlinien nach dem Stand von 1979.Im Anhang befindet sich ein Verzeichnis der sozialpädagogischen Ausbildungsstätten, der Erziehungsberatungsstellen, der Drogenberatungsstellen, der Sozialberatungsstellen für Schwangere sowie der auf Landesebene förderungswürdig anerkannten Jugendverbände in Rheinland-Pfalz.Außerdem wird im Anhang die Landesversorgung zur Durchführung des Gesetzes über die außerschulische Jugendbildung wiedergegeben und ein Überblick über die Sportförderung in Rheinland-Pfalz vermittelt. ri/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Landesjugendplan, Durchführungsplan, Jugendförderung, Familie, Beratung, Bildungswesen, Jugendhilfe, Sozialwesen

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Mainz: Selbstverlag (1979), 40 S., Tab.

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Landesjugendplan, Durchführungsplan, Jugendförderung, Familie, Beratung, Bildungswesen, Jugendhilfe, Sozialwesen

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