Regionale Standortvorsorge in Hessen. Tl. 2. Standortvorsorgepolitik für die Regionen Mittel- und Nordhessen.
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1990
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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032
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Zusammenfassung
Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung im Rahmen des gemeinsamen EG-Marktes, der Vereinigung der beiden deutschen Staaten sowie der Öffnung der Märkte nach Osteuropa ergibt sich unter großräumiger Betrachtungsweise aufgrund des sich abzeichnenden verschärften europaweiten Standortwettbewerbs eine Dominanz der Metropolräume. Durch eine funktions- und arbeitsteilige Ergänzung und Kooperation kann es jedoch gelingen, auch andere Räume in diesen ökonomischen Prozeß zu integrieren. Ziel der hessischen Strukturpolitik ist es mit neuen Impulsen die Benachteiligung wirtschaftsschwächerer Räume zu bekämpfen. Dies ist nur durch eine Standortvorsorgepolitik zu erreichen, die vor allem auch den großräumigen Funktionen der Regionen Mittel- und Nordhessen, insbesondere der Entlastungs- und Brückenfunktion, Rechnung trägt. Im Rahmen der Standortvorsorgepolitik sollen diese Landesteile für Ansiedlungen und Existenzgründer attraktiv gemacht werden. Gleichzeitig sollen aber auch die Entwicklungschancen der dort bereits vorhandenen Betriebe verbessert werden. Dies geschieht u.a. durch eine gezielte Infrastruktur- und Flächenpolitik. Der Beitrag nennt die Ziele und Mittel der Flächenvorsorge- und der Infrastrukturvorsorgepolitik für die beiden Landesteile. (hb)
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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 40(1990), Nr.10, S.354-361, Abb.