Die Gemeinverträglichkeit im Wegerecht.

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SEBI: 70/783

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Abstract

Der Grundsatz der Gemeinverträglichkeit ist ein allgemeiner Begriff des Rechts der öffentlichen Sachen.Die rechtsdogmatische Arbeit untersucht die besonderen Funktionen, die dieser Grundsatz im Wegerecht zu erfüllen hat.Erörtert werden hierbei Begriff und Einteilung der öffentlichen Sachen, ihre Entstehung und spezielle Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Rechtslage der öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch.Besonders hervorgehoben wird die Gemeinverträglichkeit als Regulativ des wegerechtlichen Gemeingebrauchs, die sich als eine Schranke insbesondere des ,,individuellen'' Gemeingebrauchs herausstellt.Da der Gemeingebrauch öffentlicher Wege nicht nur vom Wegerecht geregelt wird, sondern auch vom Straßenverkehrsrecht, wird das Verhältnis dieser beiden Rechtsgebiete diskutiert.Eine Untersuchung der geistigen Grundlagen und Zusammenhänge der Gemeinverträglichkeit läßt diese als spezifisches Merkmal des Gemeingebrauchs deutlich werden.Anhand des sog. ,,Leber-Plans'' werden schließlich die rechtlichen Möglichkeiten erörtert, die der vorhandenen Disproportionalität zwischen Wegekapazität und Verkehrsmittelkapazität Rechnung tragen.

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Wegerecht, Eigentumsbeschränkung, Gemeinnützigkeit, Recht, Zivilrecht, Geltungsbereich, Verkehrspolitik

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Würzburg (1968) XVIII, 176 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1969)

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Wegerecht, Eigentumsbeschränkung, Gemeinnützigkeit, Recht, Zivilrecht, Geltungsbereich, Verkehrspolitik

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