Das neue Wassergesetz und die höheren Anforderungen an die Wasserwirtschaft.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 200
IFL: I 103
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Zusammenfassung
Die Volkskammer hat am 2. Juli 1982 das neue Wassergesetz beschlossen. Es trägt den höheren Anforderungen an die Wasserwirtschaft zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre Rechnung. Dabei gilt es aber auch, bereits Bewährtes weiter zu nutzen und der rationellen Wasserverwendung zur Steigerung des Leistungs- und Effektivitätszuwachses große Aufmerksamkeit zu schenken. Große Bedeutung kommt dem Schutz der Gewässer zu sowie der höheren Wirksamkeit des Hochwasserschutzes. Der Beitrag geht weiterhin auf die weitere Entwicklung der ökonomischen Stimulierung und die Durchführungsverordnungen ein. Abschließend werden die nächsten Aufgaben zur Durchführung des Gesetzes umrissen. -z-
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Wasserwirtschaft, Wassertechnik 32(1982)Nr.10, S.327-329