Joint Implementation: Ein nützliches Instrument des Klimachutzes in Entwicklungsländern?

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/2547-4

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Zusammenfassung

In der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1992 ist die "gemeinsame Umsetzung" klimapolitischer Maßnahmen ("Joint Implementation") vorgesehen. Die auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz in Berlin 1995 beschlossene Pilotphase für dieses Instrument ermöglicht die freiwillige Teilnahme von Entwicklungsländern an "Joint Implementation"-Projekten. Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen eine solche Teilnahme sinnvoll ist. Dabei werden u.a. die Vorreiterolle der Industrieländer in der Klimapolitik, die strikte Zusätzlichkeit der bereitgesetellten Mittel, der Aus- und Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungsländern ("Capacity Building") als vorgelagerte Prozeß sowie die Partizipation der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung von Projekten als notwendige Voraussetzungen identifiziert. Anschließend werden der Energiesektor und die Forstwirtschaft exemplarisch auf ihre Eignung für "Joint Implementation"-Maßnahmen untersucht. difu

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92 S., Anh.

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Discussion papers; FS II 96-405