Keine Normsetzung (und kein Vollzug) durch gemeinsame Einrichtungen der Bundesländer? Zur Frage der Möglichkeit von Zwischenländer-"Sekundärrecht".
Kohlhammer
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Datum
2017
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Gemeinschaftseinrichtungen der Bundesländer auf staatsvertraglicher Grundlage sind ein seit Langem bekanntes Phänomen; unter welchen Bedingungen diese Einheiten rechtssetzend oder verwaltend tätig werden können, ist jedoch nicht abschließend geklärt. In jüngerer Zeit ist insbesondere in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag wieder umstritten, ob auf dieser Ebene Mehrheitsentscheidungen mit Wirkung für alle beteiligten Bundesländer getroffen werden dürfen, eine Frage, die auch für die bundesweite Koordination der Privatrundfunkaufsicht auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags von Bedeutung ist. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen solche Regelungen - Normen wie Einzelfallentscheidungen - möglich sind, und mit der Einordnung dieser Rechtsakte in die Rechtsordnung des deutschen Bundesstaates.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 133-140