Die Rechtsnatur der Stiftung Julius-Spital Würzburg in Vergangenheit und Gegenwart.

Teuchert, Hans-Dietrich
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1968

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 71/1826

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die ursprüngliche Rechtslage nach der Stiftungsurkunde von 1579 wird dargestellt, wobei insbesondere auf die kirchen-, kultur- und sozialpolitischen Absichten des Stifters eingegangen wird; auch für das heutige Stiftungsrecht muß der überzeitliche und überpositive Rechtscharakter des Stifterwillens anerkannt werden. Die geschichtliche Entwicklung der rechtlichen Verhältnisse führte zum Erlaß der Stiftungsverfassung von 1953 und zum Bayerischen Stiftungsgesetz von 1954. Zur Stärkung der Rechtsautonomie des Spitals sollte die Position gegenüber Staat und Kirche klar abgegrenzt werden. Es wird vorgeschlagen, das Oberpflegamt um je einen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, der Regierung von Unterfranken und des Bischöflichen Stuhls in Würzburg zu erweitern. Mit dieser Lösung wäre erreicht, daß Staat und Kirche nicht mehr selbst als Vollzieher höheren Willens oder gar als Organe der Stiftung erscheinen, sondern lediglich Mitglieder eines reinen Stiftungsorgans sind.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Würzburg, (1968) IX, 159 S., Abb.; Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen