Novellierung SGB VIII: Widersprüche im Reformprozess. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ anhand des Arbeitsentwurfs des BMFSFJ vom 23. August 2016.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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DE
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Berlin
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0171-7669
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ZLB: 4-Zs 2687
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Abstract
Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 23. August 2016 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (ArbeitsE) greift viele lang-ährige Forderungen der AGJ auf, wie z. B. die nach einer Zusammenführung aller Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Aber nicht nur die inklusive Lösung soll umgesetzt werden, auch eine Stärkung von Kinderrechten wie von Elternrechten, eine Stärkung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter und sozialräumlicher Angebotsstrukturen, eine Stärkung der Rechte von Kindern und Eltern im Verfahren der Leistungsgewährung sowie eine Effizienzsteigerung und signifikante Kostenreduzierung, Leistungserweiterungen und Qualitätsentwicklung und viele andere Ziele mehr sollen erreicht werden.
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Journal
Forum Jugendhilfe
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Nr. 3
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S. 70-73
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Sozialgesetzbuch, Novellierung, Gesetzesentwurf, Stellungnahme, Erziehung, Rechtsanspruch, Kinderrrecht, Elternrecht, Kinderschutz, Erziehungshilfe, Inklusion, Sozialraumorientierung, Öffentlicher Träger, Privater Träger, Zusammenarbeit, Professionalisierung, Qualitätsentwicklung, Leistungsgewährung